Betreuungszeiten: MO – DO, 9–20 Uhr | FR 9–13 Uhr, 16–20 Uhr | SA 9–13 Uhr Zugang mit Badge (ab 18 J.): MO – SO, 5–23 Uhr
AGB Airportfitness
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Das Airportfitness ist an 365 Tagen im Jahr von 05.00 – 23.00h resp. von 07.00 – 20.00h (Wochenende) geöffnet. Die von Personal abgedeckten Betreuungszeiten können jahreszeitlich bedingt variieren und werden jeweils rechtzeitig am Infoboard im Center, sowie auf der Homepage und Social Media bekanntgegeben.
Für die allgemeine Sicherheit werden die Türen sowie das ganzeFitnesscenter elektronisch überwacht. Der Zutritt ist nur gegen Vorweisen des gültigen Mitgliederausweises, resp. Einchecken mittels elektronischem RFID-Badges gestattet. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Unberechtigte Personen dürfen von Anwesenden nicht eingelassen werden. Bei Widerhandlung muss mit Entzug der Zutrittsberechtigung gerechnet werden. Weitere Schritte behalten wir uns vor. Rechtlich gesehen ist der Fitness-Vertrag eine Vereinbarung ähnlich einem Mietvertrag (Benutzerrecht). Der Vertragsnehmer ist berechtigt, während den geltenden Öffnungszeiten die von Airportfitness zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu benützen.
Im Abonnementsbeitrag inbegriffen sind die Benützung der Trainingsgeräte unter Anleitung, die Teilnahme an sämtlichenGroupfitness-Kursen sowie die Benützung von Duschen, Toilettenanlagen und Garderoben. Im Sommer, während Ferien sowie an Feiertagen kann das Kursangebot aufgrund der verminderten Teilnehmerzahl reduziert werden, und das Airportfitness behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit den Bedürfnissen anzupassen. In der Regel werden Kurse ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen durchgeführt. Aufgrund unserer langen Öffnungszeiten muss zwischendurch mit Reinigungspersonal während dem Training gerechnet werden.
Das Airportfitness behält sich das Recht vor, das Center an bis zu 5 Tagen pro Jahr teilweise oder ganz zu schliessen.
Gebühren
Einmalige Einschreibegebühr (Boarding Pass): Diese Gebühr wird bei Erstabschluss erhoben und entfällt bei nahtloser Vertragserneuerung. Im Boardingpass enthalten ist u.a. der elektronische Schlüssel (Chipkarte) sowie eine BIA-Körpermessung im Wert von mindestens CHF. 49.00. Der Unkostenbeitrag für jede weitere Chipkarte beträgt CHF 25.00. Trainingsberatungen sind während der Abolaufzeit gemäss entsprechendem Vertrag im Abopreis inbegriffen. Weitere Beratungen wie Personaltraining oder Ernährungsberatungen sind kostenpflichtig (gem. aktueller Preisliste) und können zusätzlich vereinbart werden.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Laufzeitenabonnementen von mindestens 12 Monaten ist die vorzeitige Vertragsauflösung bei Wegzug von mehr als 30 km vom alten Wohnort per Stichtag Wegzug möglich. Die Abokosten werden pro Rata (voller Laufzeitenmonat) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 89.00- zurückerstattet.
Ergänzende Vertragsbestimmungen
Das Abonnement ist bei Vertragsabschluss bar, mittels Karten (Debit / Postcard / VISA & Mastercard) sowie TWINT oder mit Einzahlungsschein innert 10 Tagen zu bezahlen. Termine sind bei Verhinderung 24h im Voraus abzusagen; ansonsten werden sie zum Listenpreis einer Trainingsberatung (CHF 89.00) in Rechnung gestellt. Die Mitglieder werden in der Regel vor Ablauf des Vertrages auf dessen Auslaufen hingewiesen, damit eine nahtlose Verlängerung rechtzeitig vereinbart werden kann. Pro Jahr werden während der laufenden Vertragsperiode Absenzen von mindestens 30 Tagen infolge von Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Schwangerschaft gegen entsprechenden Nachweis (z.B. Arztzeugnis) und ohne Nachzahlung der Abonnementsdauer gutgeschrieben.
Während der Vergütungszeit können keine weiteren Absenzen bis zum Auslaufen des Vertrages mehr geltend gemacht werden. Bei länger andauernden Ferien (ab 4 – 12 Wochen am Stück) kann ein gültiges Laufzeitenabonnement von mindestens 6 Monaten einmalig gegen eine Gebühr von CHF 30.00 pro Person in eine Passivmitgliedschaft umgewandelt werden.
Wirbst du einen Neukunden an, der ein Laufzeitenabonnement von mindestens 12 Monaten abschliesst, erhältst du 1 Gratismonat gutgeschrieben. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Firmenverträge.
Haftung
Die Benützung der Einrichtung des Fitnesscenters erfolgt auf eigene Gefahr. Das Airportfitness lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, den das Mitglied bei der Benützung der Einrichtung erleidet, insbesondere durch Unfall, Krankheit, Diebstahl usw. Dies gilt auch für Trainings ausserhalb der betreuten Zeiten. Diesbezüglich und für Minderjährige Personen ist eine separate Vereinbarung zu unterzeichnen.
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